AN DEN RICHTIGEN SCHRAUBEN DREHEN:
STEUERBERATUNG FÜR HANDWERKER
Finanzbuchhaltung
Mit einer professionellen Finanzbuchhaltung haben Sie jederzeit Einblick in die finanzielle Situation und Entwicklung Ihres Handwerksbetriebes. Sie können Ausgaben planen oder Einsparungen vornehmen – und zwar genau zum richtigen und notwendigen Zeitpunkt. Hinzu kommen eine exakte Erfolgskontrolle mittels Auswertungen (BWA) und Buchführung über offene Posten. Die Finanzbuchhaltung geht bei mir mit einem ausführlichen Reporting einher und ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs Ihres Betriebes.
Weil jeder Handwerksbetrieb anders ist, passe ich den Umfang des Rechnungswesen immer individuell an Ihre Firma und Ihre Art der Gewinnermittlung an.
Lohnbuchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind ein sehr komplexes Thema, da sie sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beinhalten. Es ist daher ratsam, einen Experten damit zu betrauen, um Konflikte und Fehler zu vermeiden.
Sorgen Sie für höchste Sicherheit bei der Lohnbuchhaltung und sparen Sie Kosten und Zeit durch meine professionelle Leistung.
Betriebswirtschaftliche Beratung
In betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten ist man als Handwerker oft auf sich allein gestellt. Es entstehen Unsicherheiten, die problematisch werden können. Denn von der geschickten betriebswirtschaftlichen Führung hängt häufig der Erfolg Ihres Betriebes ab. Dies betrifft vor allem die Bereiche Preiskalkulation, strategisches Vorgehen, Investition und Finanzierung.
Ich beraten Sie in allen betriebswirtschaftlichen Belangen und unterstütze Sie dabei, die oft schwierige Welt der Zahlen besser zu durchschauen. Individuell und in kleinen Schritten, genau so, wie es für Sie notwendig ist. Sehen Sie mich als Sparringpartner, mit dem Sie sich austauschen und diskutieren können.
Bauleistungen
Wer gilt umsatzsteuerlich als Bauleister? Welche steuerrechtlichen Konsequenzen hat es, wenn ein Subunternehmer mit ins Spiel kommt? Wer trägt die sogenannte Steuerschuldnerschaft? Für steuerrechtliche Laien ist das nicht immer leicht zu durchschauen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bauleistungen ist ein komplexes Rechtsgebiet. Ich helfe Ihnen dabei, den Durchblick zu behalten und unterstütze Sie beim Bescheinigungsverfahren für Bauleistungen für Umsatzsteuer-Zwecke. Ebenso stelle ich für Sie gerne einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer gem. § 48b EStG.
Jahresabschluss & Steuererklärung
Die umfassende Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung ist für die Erstellung des Jahresabschlusses unbedingt notwendig. Zusätzlich zur Handelsbilanz muss eine davon abweichende Steuerbilanz angefertigt werden. Außerdem sind häufig Bescheinigungen oder Plausibilitätsbeurteilungen zu erstellen. Die Bandbreite hierbei ist hoch.
Bauleistungen müssen umsatzsteuerlich ganz besonders behandelt werden. Deshalb stelle ich für Sie gerne einen Antrag auf Erteilung eines Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer gem. §48b EstG und stehe Ihnen bei Bescheinigungsverfahren für Bauleistungen zur Seite.
Ich unterstütze Sie mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl, wenn es darum geht, angesichts der Ist-Situation die optimalen steuerlichen Entscheidungen für Ihren Betrieb zu treffen.
Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Ihr Prüfer kommt zu mir in die Kanzlei und wir klären nach Rücksprache mit Ihnen eventuell strittige Punkte – so sind Sie die meiste Zeit unbehelligt. Bei Betriebsbesichtigungen begleite ich Sie und unterstütze Sie bei Fragen des Prüfers.
Betriebsprüfungen sind wesentlich leichter zu „überstehen“, wenn man einen Partner an der Seite hat, der weiß, wie man ein gutes Prüfklima schafft. Und Sie können sicher sein: Ich mache meine Arbeit so zuverlässig, dass Sie eine Betriebsprüfung nicht fürchten müssen.
Prüfung von Steuerbescheiden und Rechtsbehelfsverfahren
Falls es bei einer Prüfung zu Beanstandungen kommen sollte, lege ich Einspruch für Sie ein und beantrage z. B. eine Aussetzung der Vollziehung oder Stundungen für zu hoch festgesetzte Beträge. Ebenso beantrage ich die Anpassung von Vorauszahlungen an die tatsächlichen Gegebenheiten.